Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 27.07.2022)

 

 

 

 

Bitte nimm dir die Zeit und lese die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, damit Missverständnisse vermieden werden können.

 

Dogcoach-Schaffhausen bzw. Fabienne Steger verpflichtet sich, deine Daten vertraulich zu behandeln und dein Hund artgerecht und professionell zu betreuen.

 

Beginn/Gültigkeit/Rückzug Vertrag

 

§ Mit dem Ort, Datum und der Unterschrift des Auftraggebers wird ein Vertrag per sofort mit Dogcoach Schaffhausen abgeschlossen.

 

§ Der Vertrag ist bis zur schriftlichen Kündigung gültig.

 

§ Die Kündigung eines Vertrages muss mit der Frist von einem Monat im Voraus erfolgen.

 

Gesundheitliches

 

§ Der Hund muss gechipt, bei der Gemeinde registriert und nach tierärztlicher Empfehlung geimpft sowie gegen Zecken, Flöhe und Milben geschützt sein.

 

§ Wird ein Hund mit einer ansteckenden Krankheit oder einem Befall in die Betreuung gebracht, haftet der Auftraggeber für alle Kosten, die dadurch für Dogcoach-Schaffhausen bzw. Fabienne Steger oder andere Hundehalter entstehen.

 

§ Hündinnen werden während der Dauer ihrer Läufigkeit nicht von Dogcoach Schaffhausen betreut werden. Tritt die Läufigkeit während eines Aufenthalts bei uns auf, muss die Hündin schnellstmöglich, jedoch bis spätestens einen Tag nach der Feststellung bei uns abgeholt werden. Ist die Organisation nicht möglich, wird die Hündin separiert und ein täglicher Aufpreis von 20.- wird für die dadurch entstandenen Mehraufwände verrechnet.

 

Termine/Abmeldung

 

§ Buchungen werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen und gelten dann als verbindlich.

 

§ Absagen für die Tagesbetreuung müssen mindestens einen Tag vorher, während den Öffnungszeiten (Mo-Fr 7.00 – 18.00 und Sa – So und Feiertage 9.00-19.00) per E-Mail, Whatsapp oder SMS erfolgen, ansonsten wird der volle Tag verrechnet.

 

§ Absagen für die Tagesbetreuung Plus müssen bei der Wochenendbetreuung bis spätestens am Freitag davor oder bei den Feiertagen bis am Werktag davor, während den Öffnungszeiten (Mo-Fr 7.00 – 18.00 und Sa – So und Feiertage 9.00-19.00) per E-Mail, Whatsapp oder SMS erfolgen, ansonsten wird der volle Tag verrechnet.

 

§ Ferienabsagen müssen 7 Tage vor Ferienstart schriftlich per E-Mail, Whatsapp oder SMS erfolgen, ansonsten wird 50% des Betrags der ersten Woche in Rechnung gestellt.

 

Bezahlung

 

§ Die Abrechnung findet monatlich statt.

 

§ Buchungen ab zwei Tagen gelten als Ferientage.

 

§ Abhol- und Bringtage werden voll verrechnet.

 

§ Die Rechnungen werden als PDF und per Mail an die Kunden versendet.

 

§ Einmalige Kunden und Eventkosten werden sofort nach erfolgter Dienstleistung in bar abgerechnet.

 

§ Die Preise, welche auf dogcoach.ch zu finden sind, sind verbindlich. (Preisanpassungen durch Dogcoach Schaffhausen vorbehalten, welche vorab schriftlich kommuniziert werden)

 

§ Anfallende Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Bei Ablauf dieser Frist wird eine kostenlose Zahlungserinnerung mit einer Frist von 10 Tagen verschickt. Bei Nichteinhalten der Frist der Zahlungserinnerung, wird die erste Mahnung mit einer Gebühr von 10.- CHF, mit einer weiteren Frist von 10 Tagen geschickt. Nach dem Verstreichen dieser Frist wird die zweite Mahnung mit einer zusätzlichen Gebühr von 20.- CHF erhoben und einer Frist von 10 Tagen. Nach Ablauf der letzten Frist wird eine Betreibung eingeleitet.

 

Fotos

 

§ Der Auftraggeber erlaubt, dass Fotos des Hundes auf der Website www.dogcoach.ch, Instagram Dogcoach Schaffhausen und Facebook Dogcoach Schaffhausen veröffentlicht werden dürfen.

 

Haftungsbestimmungen

 

§ Sollte ihrem Hund trotz sorgfältiger Betreuung etwas zustossen, erlaube ich mir im Notfall, den nächsten Tierarzt aufzusuchen. Die anfälligen Behandlungskosten werden vom Auftraggeber getragen.

 

§ Sollte der Hund trotz sorgfältiger Betreuung entlaufen oder Schäden bei Drittpersonen bzw. an fremdem Eigentum verursachen, haftet Dogcoach Schaffhausen nur in nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder bei Fahrlässigkeit.

 

§ Werden läufige Hündinnen, aufgrund von nicht transparent Kommunikation trotzdem in die Betreuung gebracht und es kommt zu einem Paarungsfall, dann kann keine Haftung durch Dogcoach Schaffhausen übernommen werden.

 

§ Als Gerichtsstand wird der Sitz von Dogcoach-Schaffhausen bzw. Wohnsitz von Fabienne Steger vereinbart. Anwendbar ist in jedem Fall das Schweizer Recht.