Bitte nimm dir die Zeit und lese die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, damit Missverständnisse vermieden werden können.
Dogcoach-Schaffhausen bzw. Fabienne Steger verpflichtet sich, ihre Daten vertraulich zu behandeln und ihr Hund artgerecht und professionell zu betreuuen.
Gesundheitliches
§ Der Hund muss gechipt, bei der Gemeinde registriert und nach tierärztlicher Empfehlung geimpft sowie bestmöglich gegen Zecken, Flöhe und Milben geschützt sein.
§ Wird ein Hund mit einer ansteckenden Krankheit oder einem Befall in die Betreuung gebracht, haftet der Auftraggeber für alle Kosten, die dadurch für Dogcoach-Schaffhausen bzw. Fabienne Steger oder anderen Hundehaltern entstehen.
Termine/Abmeldung
§ Absagen für Tages- oder Nachtbetreuung müssen mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail, Whatsapp oder SMS erfolgen, ansonsten wird die jeweilige Dienstleistung verrechnet.
§ Ferienabsagen müssen 7 Tage vor Ferienstart schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Bezahlung
§ Der erste Monat wird wöchentlich in bar abgerechnet.
§ Bei Stammkunden kann ab dem 2. Monat gerne eine Rechnung erstellt werden.
§ Einmalige Kunden bezahlen sofort nach erfolgter Dienstleistung in bar.
§ Die Preise, welche auf www.dogcoach-sh.ch zu finden sind, sind verbindlich. (Preisanpassungen durch Dogcoach-sh vorbehalten)
§ Anfallende Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
§ Bei der Ferienbetreuung werden An- & Abreisetage als ganze Tage verrechnet.
Fotos
§ Der Auftraggeber erlaubt, dass Fotos des Hundes auf der Website www.dogcoach-sh.ch veröffentlicht werden dürfen.
§ Videos, welche zu Coachings Zwecken hilfreich sind, dürfen von Dogcoach Schaffhausen verwendet werden.
Haftungsbestimmungen
§ Sollte ihrem Hund trotz sorgfältiger Betreuung etwas zustossen, erlaube ich mir im Notfall, den nächsten Tierarzt aufzusuchen. Die anfälligen Behandlungskosten werden vom Hundebesitzer getragen.
§ Sollte der Hund trotz sorgfältiger Betreuung entlaufen oder Schäden bei Drittpersonen bzw. an fremdem Eigentum verursachen, hafte ich nur in nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder bei Fahrlässigkeit.
§ Läufige Hündinnen, sowie unkastrierte Rüden können von Dogcoach-Schaffhausen nur unter Absprache betreut werden. Wird dies nicht transparent kommuniziert, kann im Paarungsfall keine Haftung meinerseits übernommen werden.
§ Als Gerichtsstand wird der Sitz von Dogcoach-Schaffhausen bzw. Wohnsitz von Fabienne Steger vereinbart. Anwendbar ist in jedem Fall schweizerisches Recht.